I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
a) Hotelzimmern zur Beherbergung an Individualgäste und Reisegruppen
b) Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. (Veranstaltungskunden) sowie für alle damit zusammen hängenden für den Kunden (Individualgäste, Reisegruppen und Veranstaltungskunden) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung
a) bei Individualgästen und Reisegruppen der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bzw.
b) bei Veranstaltungskunden der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie Einladung zu
Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben, auch wenn das Hotel ihnen nicht gesondert widerspricht, keine Gültigkeit, es sei denn, das Hotel stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
II. Vertragsabschluß, Haftung, Verjährung
1. Der Vertrag / die Buchung kommt durch die Antragsannahme (Buchungs-Bestätigung) des Hotels an den Kunden zustande.
2. Vertragspartner sind Hotel und Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser dem Hotel zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit und Freiheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer vom Hotel übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und bei positiver Vertragsverletzung.
6. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung der auf dem Hotelgrundstück abgestellten oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Hotels.
8. Weckaufträge, Nachrichten, Post- und Warensendungen für die Gäste werden mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten und von dem Hotel schriftlich zugesagten Zimmer bzw. Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer- bzw. Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste bzw. in Verbindung mit Veranstaltungen stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, eine Erhöhung dieser gehen zu Lasten des Auftraggebers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Größe der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, der Leistungen des Hotels, der Aufenthalts- bzw. Tagungsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Preisauszeichnungen und Preisvereinbarungen gelten in EURO.
6. Gastrechnungen sind sofort, bar und netto Kasse zu zahlen. Gast-Konten werden wöchentlich zahlbar. Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Das Hotel ist ferner berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
7. Das Hotel ist berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Gegenforderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne diese ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Ist zwischen Hotel und Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Liegt kein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor, erlischt das Rücktrittsrecht des Kunden, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
3. Nimmt der Kunde Zimmer nicht in Anspruch, hat das Hotel die Einnahme aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Konferenz- Bankett- oder Tagungsräume und Arrangements nach Möglichkeit weiter zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Konferenz- Bankett- oder Tagungsräume und Arrangements hat der Kunde für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der folgenden Kostenregelung den errechneten Betrag zu bezahlen:
bis 30 Tage vor Ankunft: EUR 50.- pro Zimmer
ab 30 Tage vor Ankunft:
70% des vereinbarten Arrangements
80% des vereinbarten Arrangements
90% des vereinbarten Arrangements
5. Können stornierte Wellness-Anwendungen, Tennis-Trainer-Stunden oder Tennis-Kurse nicht anderweitig vergeben werden, wird der volle Preis zur Zahlung fällig.
6. Das Hotel empfiehlt den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
7. Für Gruppenarrangements ab 15 Personen sowie für Veranstaltungskunden (z.B. Konferenzen, Tagungen, Seminare, Bankette u.a.) gelten folgende Konditionen:
bis 90 Tage vor Ankunft: 10 % des vereinbarten Arrangements
ab 90 Tage vor Ankunft: 20 % des vereinbarten Arrangements
ab 45 Tage vor Ankunft: 45 % des vereinbarten Arrangements
ab 30 Tage vor Ankunft: 75 % des vereinbarten Arrangements
ab 15 Tage vor Ankunft: 80 % des vereinbarten Arrangements
8. Umfasst die Vereinbarung 40 und mehr Übernachtungen an einem Veranstaltungstag,
a) so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 20 Tage;
b) und tritt der Veranstalter erst nach dem 15. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel
berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis EUR 20,- pro Person und gebuchter Nacht als
entgangener Getränkeumsatz zu berechnen.
9. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstehende Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Ist ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart, kann das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits von diesem Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vom Hotel geforderte Vorauszahlung nach verstreichen einer vom Hotel angesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Das Hotel ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
• Zimmer bzw. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. des Veranstalters oder ihres Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotel leistung bzw. die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des
Hotels zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen Ziffer I. 2. vorliegt.
4. Das Hotel hat dem Kunden die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich anzuzeigen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels steht dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz zu, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Hotels vor.
VI. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Zimmer
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung; der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
VII. Sonstiges
1. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird eine Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.
2. Die jeweils gültige Kurtaxe des Marktes Weiler-Simmerberg ist in den Preisen noch nicht enthalten und wird bei der Abreise in Rechnung gestellt.
VIII. Besondere Bedingungen für Veranstaltungen
1. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um max. 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% der Abrechnung zugrunde gelegt. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Gebuchte Konferenz- Bankett- oder Tagungsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Inanspruchnahme der Räume bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
2. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Hat das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Der Gast ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungs-Einrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Benutzung des hoteleigenen Stromnetzes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Störungen an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
3. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht nach, darf das Hotel Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete erheben. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Haftung des Veranstalters für Schäden
Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungs-teilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
5. Raumänderung
Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.
6. Ansehen in der Öffentlichkeit
Sollte der Besteller eine Veranstaltung mit politischem oder religiösem Charakter planen, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages der schriftlichen Genehmigung des Hotels. Die namentliche Nennung des Hotels in Anzeigen oder anderen Publikationen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung.
IX. Schlussbestimmungen
1. Bestimmungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden (Hotelgast oder Veranstalter) sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeilen - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Abs.1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2005 |